8. März 2026
bis 8. März 2026
| Sonntag, 8 - 18 Uhr

Kommunalwahl in Bayern am 8. März 2026

Das aktive Wahlrecht bei der Kommunalwahl 2026 in Bayern steht allen deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürgerinnen bzw. Unionsbürgern (EU) zu, die am Wahltag mindestens 18 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in der betreffenden Gemeinde haben und dort somit ihren Wohnsitz bzw. Lebensmittelpunkt registriert haben.

 

Darüber hinaus darf keine Ausschlussvoraussetzung vom Wahlrecht bestehen (z. B. gerichtliche Wahlrechtsausschlüsse).

 

Für die Ausübung des Wahlrechts ist in der Regel die Eintragung in das Wählerverzeichnis der jeweiligen Gemeinde erforderlich.

 

Personen, die rechtzeitig im Melderegister gemeldet sind, werden üblicherweise vom Wahlamt automatisch ins Wählerverzeichnis übernommen — sie erhalten dann bis spätestens 15.02.2026 einen Wahlbenachrichtigungsbrief.

 

Sollte eine Person stimmberechtigt sein (also alle oben genannten Voraussetzungen erfüllen), aber keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, empfiehlt es sich, schnellstmöglich Kontakt mit dem zuständigen Wahlamt der jeweiligen Gemeinde aufzunehmen — um die Eintragung bzw. die korrekte Registrierung zu klären.
Der Wahlbenachrichtigungsbrief enthält vor allem die Information zum zugeordneten Wahllokal in Ihrer Gemeinde.

 

Öffnungszeiten heute

Das Rathaus ist heute zu den folgenden Zeiten geöffnet:

Geschlossen

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